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CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands

Arbeitspädagogik

 
   
 

Arbeitsgebiete

ArbeitspädagogInnen betreuen Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, mit psychischen oder Suchterkrankungen. Sie beurteilen individuelle Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse der anvertrauten Personen. Sie wählen gemeinsam mit Betroffenen geeignete Tätigkeiten aus, erstellen Förderpläne und setzen diese um. Sie arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen der Rehabilitation, Resozialisierung und Betreuung behinderter Menschen.
 

Ausbildungsinhalte

  • Sonderpädagogische, psychologische und medizinische Grundkenntnisse
  • Handwerkliche und kreativ gestalterische Techniken
  • Kenntnisse der Hilfsmittelanpassung und -versorgung
  • Pädagogisch angemessene Arbeitsplanung und -gestaltung
  • Kaufmännische, berufsrechtliche, EDV-Grundkenntnisse

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 2jährige Berufserfahrung in einem handwerklichen oder technischen Berufsfeld.
  • Eignungsabklärung vor Ausbildungsbeginn. Diese besteht aus einer Arbeitserprobung zur Ermittlung der intellektuellen Leistungsfähigkeit mit arbeitsmedizinischer Beurteilung und einem 3-wöchigen Vorpraktikum. Dieses kann bei entsprechender beruflicher Vorerfahrung eventuell entfallen.
  • Motivation und Freude an der Arbeit mit kranken und behinderten Menschen, handwerkliches Geschick, emotionale Stabilität, Reflexionsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und ausgeprägte soziale Kompetenzen (Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konflikt-fähigkeit)

Ausbildungsbeginn/Ausbildungsdauer

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. Oktober eines Jahres.
Sie dauert insgesamt 15 Monate. Darin enthalten sind zwei 3-monatige betreute Praktika, die in Einrichtungen unserer Kooperationspartner in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stattfinden.
 

Abschluss

Anerkennung zur Fachkraft zur Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (FAB). Die Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO ist als Zusatzqualifikation in die Ausbildung integriert.

 

 

Beginntermine

und weitere Infos finden Sie in unserer Gesamtangebotsübersicht!


 

 
 
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